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   BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 14.00   

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https://dejure.org/2001,12031
BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 14.00 (https://dejure.org/2001,12031)
BVerwG, Entscheidung vom 02.01.2001 - 4 BN 14.00 (https://dejure.org/2001,12031)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Januar 2001 - 4 BN 14.00 (https://dejure.org/2001,12031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan - Verletzung des drittschützenden Abwägungsgebots - § 244 Abs. 2 BauGB a. F. bzw. § 215 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) n. F. als prozessuale Ausschlussfrist - Entscheidung ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 14.00
    So dürfte etwa die Frage, ob die Unbeachtlichkeitsregelung des § 244 Abs. 2 BauGB 1987 und des § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB im Einzelfall deshalb nicht anzuwenden ist, weil angeblich ein Dritter den konkreten Abwägungsmangel fristgerecht geltend gemacht hat, regelmäßig nicht schon innerhalb der Zulässigkeitsprüfung zu klären sein (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. August 1982 - BVerwG 4 C 66.79 - BVerwGE 66, 99 , zum Streit über die Rechtmäßigkeit des Einwendungsausschlusses in der Fachplanung, und Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 zur Frage der Beachtlichkeit i.S. des § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche;

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 14.00
    Die Frage ist zweifelhaft, weil sich die Antragstellerin nicht gegen eine Festsetzung eines Bebauungsplans wendet, die unmittelbar ihr Grundstück betrifft (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 4 CN 9.98 - BVerwGE 110, 203), sondern einen Plan bekämpft, der Festsetzungen für Nachbargrundstücke trifft und allenfalls mittelbare Auswirkungen auf ihr eigenes Grundstück haben kann.
  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 14.00
    Die Rüge, die Normenkontrollentscheidung weiche von dem Urteil des Senats vom 28. April 1999 - BVerwG 4 CN 5.99 - (BauR 1999, 1131) ab, ist unzulässig, weil sie nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 14.00
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , stRspr).
  • BVerwG, 16.06.1999 - 9 B 1084.98

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten Berufungsverfahren nach

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 14.00
    Eine verfahrensrechtliche Bindung ist dadurch nicht eingetreten (so auch BVerwG, vom 16. Juni 1999 - BVerwG 9 B 1084.98 - DVBl 1999, 1659 -, zur Entscheidung über die Berufung durch Beschluss gemäß § 130 a VwGO).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88

    Abfallbeseitigungsplan - Fortschreibung - Lagerung von Autowracks -

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 14.00
    Nur wenn eine mündliche Verhandlung bereits durchgeführt worden ist, darf das Normenkontrollgericht nicht mehr in das Beschlussverfahren übergehen (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 7 NB 3.88 - BVerwGE 81, 139 ).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 N 1.84

    Erforderliche gleichbleibende Besetzung der Richterbank im

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 14.00
    Insoweit steht dem Normenkontrollgericht - vorbehaltlich des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK - im Grundsatz ein an keine gesetzlich normierten Voraussetzungen geknüpftes Ermessen zu (BVerwG, Beschluss vom 18. September 1985 - BVerwG 2 N 1.84 - BVerwGE 72, 122 ).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 66.79

    Wasserstraßen - Planfeststellungsverfahren - Einwendungsfrist - Versäumung -

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 14.00
    So dürfte etwa die Frage, ob die Unbeachtlichkeitsregelung des § 244 Abs. 2 BauGB 1987 und des § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB im Einzelfall deshalb nicht anzuwenden ist, weil angeblich ein Dritter den konkreten Abwägungsmangel fristgerecht geltend gemacht hat, regelmäßig nicht schon innerhalb der Zulässigkeitsprüfung zu klären sein (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. August 1982 - BVerwG 4 C 66.79 - BVerwGE 66, 99 , zum Streit über die Rechtmäßigkeit des Einwendungsausschlusses in der Fachplanung, und Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 zur Frage der Beachtlichkeit i.S. des § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
  • BVerwG, 14.02.2002 - 4 BN 5.02

    Antragsbefugnis bei unbegründeten Abwägungsmängeln

    Zu ihren Gunsten mag auch unterstellt werden, dass das Normenkontrollgericht den Antrag zu Unrecht als unzulässig behandelt hat; denn soweit es das Fehlen der Antragsbefugnis mit der Unbeachtlichkeit von Abwägungsmängeln gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB begründet hat, könnten in der Tat Bedenken bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Januar 2001 - BVerwG 4 BN 14.00 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 146; vgl. auch : BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ).
  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 15 N 10.1568

    Festlegungen in einem Regionalplan als Ziel im Sinne von § 1 Abs 4 BauGB;

    Ob darüber hinaus die Antragsbefugnis nur auf Abwägungsmängel gestützt werden kann, die nicht im Sinn des § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich (geworden) sind (vgl. hierzu auch BVerwG vom 2.1.2001 Az. 4 BN 14/00 RdNr. 7; vom 14.2.2002 BauR 2002, 1829), kann auf sich beruhen.
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